Am Karl-Niepenberg-Weg 3–7 in Haan hängen scharfkantige Metallschilder auf 60–80 cm – exakt auf Augenhöhe von Kleinkindern. Drei Behörden wurden informiert. Drei Behörden sahen keinen Handlungsbedarf.
Es geht nicht um die Schilder an sich – die sind als Feuerwehrzufahrts-Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben. Es geht um die Montagehöhe. Und einen unebenen Untergrund, der genau hier zum Stolpern einlädt.
60–80 cm Montagehöhe ist der Kopf- und Augenbereich von Kindern zwischen 2 und 6 Jahren. Bei einem Sturz trifft das Gesicht direkt die Metallkante.
Rasengittersteine wechseln zu glattem Pflaster – eine klassische Stolperfalle. Wer hier strauchelt, fällt direkt in Richtung der Schilder.
Parkende Autos verdecken die Schilder. Kinder auf Rollern oder Rädern sehen sie kaum, bevor sie schon zu nah dran sind.
Das Ordnungsamt verwies auf Kantenschützer. Wenige Millimeter Plastik verhindern weder Schädeltraumata noch Augenverletzungen bei einem Sturz.
Aufgenommen am 17. Dezember 2025 am Karl-Niepenberg-Weg 3–7 in Haan.

Pfosten mit Querbalken – deutlich unter Erwachsenen-Sichthöhe

Scharfkantige Metallplatte „Feuerwehrzufahrt" auf ca. 70 cm

Transporter auf der Feuerwehrfläche – Schild kaum sichtbar
Ein durchschnittlicher Vierjähriger ist 100–105 cm groß. Sein Kopf befindet sich auf genau dieser Höhe – direkt auf Höhe der scharfkantigen Metallplatten.
Alle Zitate stammen aus schriftlichen Antworten der zuständigen Behörden.
„Das Schild nebst Poller steht auf einer privaten Fläche, die nicht für Kinderspiele hergerichtet wurde. Weiter verfügt das Schild über Kantenschützer. Eine unmittelbare Gefahr sehe ich hier nicht gegeben."
— Schreiben vom 19.03.2026„Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern scheidet bereits dadurch tatbestandlich aus, dass sich die betreffende Beschilderung auf einem Privatgrundstück und damit außerhalb öffentlicher Verkehrsfläche befindet."
— Bescheid April 2026„Kinder bewegen sich nicht nur auf 'für Kinderspiele hergerichteten Flächen'. Ein Stolpern auf dem unebenen Untergrund führt unweigerlich zum Aufprall des Kopfes auf das Metallschild."
— Patrick Wennekes, Fachaufsichtsbeschwerde, 19.03.2026Im gesamten Bescheid der Fachaufsicht Kreis Mettmann wird die konkrete Montagehöhe von 60–80 cm mit keinem einzigen Wort erwähnt. Das ist das zentrale Argument der Beschwerde.
— Analyse des abschließenden BescheidsSeit Dezember 2025 versucht Patrick Wennekes, die Behörden zum Handeln zu bewegen. Eine lückenlose Dokumentation.
Patrick Wennekes fotografiert die Schilder. Drei Aufnahmen belegen Montagehöhe, Lage und ein parkendes Fahrzeug auf der Feuerwehrfläche.
Formelle Meldung der Gefahrenstelle an Moritz Deling, Jurist (LL.B), Bauaufsicht Stadt Haan.
👤 Moritz Deling · Bauaufsicht Stadt HaanDeling antwortet: Die Verkehrssicherungspflicht sei zivilrechtlich. Man habe dem Eigentümer lediglich einen „Vorschlag" gemacht. Kein behördliches Einschreiten.
👤 Moritz Deling · Bauaufsicht Stadt HaanWennekes widerspricht und bittet um Weiterleitung an das Ordnungsamt. Er kündigt Pressekontakt und Anwalt an.
👤 Patrick WennekesAlexander Lingemann (stellv. Abteilungsleitung, Amt für Brandschutz, Recht und öffentliche Ordnung) antwortet schriftlich: kein Handlungsbedarf. Fläche privat, nicht für Kinderspiele, Kantenschützer vorhanden.
👤 Alexander Lingemann · Ordnungsamt Stadt HaanFormelle Beschwerde beim Kreis Mettmann (k.aufsicht@kreis-mettmann.de). Gleichzeitig werden Rheinische Post und Westdeutsche Zeitung informiert.
📍 Kreis Mettmann · KommunalaufsichtDie Fachaufsicht schließt sich der Stadt Haan an. Keine aufsichtsbehördlichen Maßnahmen. Die Montagehöhe von 60–80 cm wird im Bescheid mit keinem Wort erwähnt.
📍 Fachaufsicht Kreis MettmannAlle ordnungsbehördlichen Wege sind ausgeschöpft. Zivilrechtliche und verwaltungsgerichtliche Schritte werden geprüft.
Drei Behörden haben den Fall geprüft. Alle drei sahen keinen Handlungsbedarf.
„Die Verkehrssicherungspflicht ist eine zivilrechtliche Pflicht. Ich habe mich dennoch mit den Eigentümern in Verbindung gesetzt und einen Vorschlag zur Verbesserung unterbreitet."
„Das Schild steht auf einer privaten Fläche, die nicht für Kinderspiele hergerichtet wurde. Das Schild verfügt über Kantenschützer. Eine unmittelbare Gefahr sehe ich nicht."
„Obwohl ein baurechtlicher Zustand mit Gefahrenqualität nicht ersichtlich ist, wurde Kontakt mit dem Eigentümer aufgenommen, um eine dauerhafte Sichtbarkeit des Schildes sicherzustellen."
Die folgenden Normen sind nach Einschätzung des Beschwerdeführers einschlägig. Eine abschließende Bewertung obliegt einem Gericht.
Der Eigentümer hat durch Installation der Schilder in gefährlicher Höhe eine Gefahrenquelle geschaffen. Grundlage für eine zivilrechtliche Unterlassungsklage auf Beseitigung oder Höhersetzung auf mind. 2,00 m.
Bauliche Anlagen sind so instand zu halten, dass Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden. Eine starre Metallkante auf 70 cm Höhe neben einem Fußweg ist nach Ansicht des Beschwerdeführers relevant.
Die Gefahrwirkung einer Konstruktion endet nicht an der Grundstücksgrenze, wenn die Gefahr unmittelbar auf öffentlich zugängliche Personen wirkt.
Bei vorhersehbarer Gefahr für Leib und Leben von Kleinkindern ist das behördliche Entschließungsermessen auf Null reduziert – so die Argumentation des Beschwerdeführers.
Der abschließende Bescheid der Fachaufsicht des Kreises Mettmann erwähnt die konkrete Montagehöhe von 60–80 cm mit keinem einzigen Wort. Das ist das zentrale Argument der gesamten Beschwerde – es wurde nicht beantwortet.
Alle ordnungsbehördlichen Wege sind ausgeschöpft. Folgende Wege werden juristisch geprüft.
Unterlassungsklage auf Beseitigung oder Höhersetzung der Schilder auf mindestens 2,00 m Unterkante. Basis: § 823 BGB, Verkehrssicherungspflicht. Schnellster und direktester Weg.
Amts- oder LandgerichtVerpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf auf ordnungsbehördliches Einschreiten. Das im Bescheid ignorierte Höhenargument ist angreifbar.
Verwaltungsgericht DüsseldorfJe mehr Menschen davon wissen, desto größer der Druck auf die Behörden. Schicken Sie den Link an Nachbarn, Lokalpolitiker oder Medien.